§ 1 |
Das Hoheitszeichen am Stadthaus ist respektvoll zu grüßen |
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§ 2 |
Jeder saufe über die hohen Feiertage so viel, als es der Zustand der heutigen Geldmangelerkrankung erlaubt |
§ 3 |
Nüchterne werden von der Straße weg verhaftet |
§ 4 |
Neunmalkluge Schicksalsriecher und unverträgliche Saumägen treffen sich während der Invasionszeit in der hinteren Kluse |
§ 5
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Die Damenriege »Altgold« und der Tugendklub »Lawendel« halten ihre Trainingstage bei der Pfetzwirtin ab |
§ 6 |
Poussierstengel und schmachtende »A-mi-noschmuggerle« mögen die Regelung ihrer zarten Herzensangelegenheiten in den Monat Mai verlegen |
§ 7
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Narren sind die Vollbürger unserer Stadt. Sie haben Redefreiheit bis ihre Stimme am Aschermittwoch verstummt |
§ 8 |
Masken stehen unter dem Schutze der hohen Stadtpolizei, die gegebenenfalls von ihren schweren Waffen Gebrauch macht |
§ 9
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Habt Ehrfurcht vor unserem alten Hansele und bedenkt, wie häufig wir alle während des ganzen Jahres dem Hansele ohne Holzmaske begegnen und wie oft wir von diesem Hansele an der Nase herumgeführt werden |
§ 10 |
Jugendliche, die zu echten Narren heranreifen sollen, brauchen viel Nachtruhe. Die Eltern werden gebeten, diese Sprößlinge nach Eintritt der Dunkelheit von der Straße fern zu halten. Widrigenfalls laufen diese Hoffnungsvollen Gefahr, einen blauen Aschermittwoch zu erleben |
§ 11 |
Die Husacher Fasent ist allen zur Freud und niemand zu Leid
Gegeben zu Hausach im Gründungsjahr der Stadtpolizei
eintausendneunhundertneunundvierzig
Der Polizeipräfekt - aus Chronik der Husacher Fasent, Bd. 1, 1949-1953, verfaßt von Helmut Leib |